Wo viel Spaß, da auch ein Spielverderber!
Unser GEMA-Hinweis – Das sollte man wissen, damit es keinen Ärger gibt.
Nur was ist nun ÖFFENTLICH und welche Party oder Feier ist PRIVAT?
Dazu schreibt die GEMA auf ihrer Internetseite (Zitat):
„Was in dem Zusammenhang als öffentlich gilt, klärt das Urheberrechtsgesetz (UrhG § 15, Abschnitt 3). Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt. Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest oder eine Vereinsfeier sind es nicht.“
Alle weiteren Informationen zu dem Thema findet man auf der Seite der GEMA.
Oder aber über die Hotline der GEMA unter: 030 588 58 999 .
Natürlich beantworten auch wir einen großen Teil der Fragen immer gerne und helfen beim Ausfüllen der GEMA-Listen bzw. stellen unsere Musikfolge nach der Veranstaltung bereit!