Musikermagazin – Stadt Osnabrück (NI) – Gemäß der neuen niedersächsischen Corona-Landesverordnung mit Gültigkeit vom 10. Mai dürfen Musik- und Kunstschulen bei einer Inzidenz unter 165 ihre Unterrichtstätigkeit in allen Feldern wieder aufnehmen.
Innerhalb der Gruppenunterrichte gibt es Einschränkungen im Bläser- und Chorbereich: Hier bleibt es zunächst bei kleinen Gruppen von vier Personen. An frischer Luft mit Abstand ist diese Einschränkung allerdings aufgehoben. Auch der aufsuchende Unterricht ist wieder in Absprache mit den Kooperationspartnern möglich. Digitale Unterrichtsformate bleiben auf Wunsch erhalten.
Voraussetzung für den Präsenzunterrichtsbesuch ist der Nachweis eines negativen Tests, eine Impfung oder der Nachweis der Genesung von COVID-19. Für alle Unterrichte gelten die aktuellen Hygienemaßnahmen.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.osnabrueck.de/musikschule/aktuelles/corona-info/ zu finden.
Information:
Musik- und Kunstschule der Stadt Osnabrück
Caprivistraße 1, 49076 Osnabrück